Theorie & Praxis

Theoretischer Grundstoff

Der theoretische Unterricht besteht aus allgeinen Themen, die für Bewerber aller Klassen gleicht ist. Beim Ersterwerb sind dieses 12 Lektionen, bei einer Erweiterung reduziert sich die Mindestanforderung auf sechs Lektionen.

 

Der "Fachspezifische Unterricht" (Klasse B, L  zwei Lektionen, Klasse A1, A2, A, AM  vier Lektionen, findet nach Absprache Mittwochs oder Freitags statt)

 

Die genauen Lehrpläne hängen in der Fahrschule aus.

 

Don't drink and drive!

 

 

 

Der Theorie-Unterricht behandelt auch

die Problemthematik

Alkohol und Drogen.

 .

Praktischer Unterricht

Wichtiger Bestandteil der praktischen Ausbildung:

Die Beobachtung des nachfolgenden bzw. seitlichen Verkehrs.

 

"Willst du den Prüfer lächeln seh'n,

dann immer schön das Köpfchen dreh'n!"

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.


Für die Klassen B, A1, A2 und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5  (3) Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4  (2) Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3  (1) Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 In Klammern () die Anzahl beim Erwerb der Klasse  A offen wenn der Bewerber die Klasse A1 besitzt bzw. bei der Erweiterung von A1 auf A2 oder von A2 auf A offen wenn die Erweiterung vor Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung der Klasse A1 bzw A2 erfolgen soll.

 

Die neue Stufenregelung

Wird die Klasse  A1 auf A2 bzw. A2 auf A offen nach Ablauf von mindestens zwei Jahren erweitert, so entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung. Es wird nur eine praktische Prüfung gefordert. Es entfallen die Sonderfahrten. Die Anzahl der Übungsstunden ist individuell von jedem einzelnen Fahrschüler abhängig. Sobald die erforderliche Sicherheit erworben wurde kann die Prüfung abgelegt werden.

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Für die Klasse L ist nur theoretischer Unterricht sowie eine Theorieprüfung vorgesehen.