Führerscheinklassen

Wir bilden aus in den folgenden Klassen:

 

  • Klasse B: Der Pkw-Führerschein für Kfz. bis 3,5t zGM, ab 18 Jahren bzw. als begleitetes Fahren bereits ab 17 Jahren.
  • Klasse BE: Berechtigt zum Mitführen von Anhängern, die nicht mit der Klasse B gezogen werden dürfen ( Anhänger über zGM 750 kg, und  wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge 3,5t übersteigt ) Alter wie B
  • Klasse A : Der direkte Einstig in die Motorradklasse ohne Leistungsbeschränkung - ab 24 Jahren
  • Klasse A1: Leichtkrafträder mit maximal 125 Kubikcentimetern Hubraum und maximal 11 kW Leistung.  - ab 16 Jahren
  • Klasse A2: Krafträder bis max 35 kW Leistung (und mindestens 5 kg Leermasse pro kW) - ab 18 Jahren. Neu: Aufstieg in die offene Klasse A nur mit neuer praktischer Prüfung
  • Klasse AM: Kleinkrafträder/Roller bis 50 Kubik und 45 km/h sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45km/h und max 50 Kubik und maximal 4 kW... (z.B. Quads) - ab 15 Jahren
  • Klasse L: Zugmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h (mit Anhängern max. 25km/h) und selbstfahrensde Arbeitsmaschinen bis 25 km/h (Stapler/Radlader/Mähdrescher) ab 16 Jahren
  • Mofa: Die Mofa-Prüfbescheinigung für die "Mofa25" - ab 15 Jahren