Führerscheinklassen
Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
- Klasse B: Der Pkw-Führerschein für Kfz. bis 3,5t zGM, ab 18 Jahren bzw. als begleitetes Fahren bereits ab 17 Jahren.
- Klasse BE: Berechtigt zum Mitführen von Anhängern, die nicht mit der Klasse B gezogen werden dürfen ( Anhänger über zGM 750 kg, und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge 3,5t übersteigt ) Alter wie B
- Klasse A : Der direkte Einstig in die Motorradklasse ohne Leistungsbeschränkung - ab 24 Jahren
- Klasse A1: Leichtkrafträder mit maximal 125 Kubikcentimetern Hubraum und maximal 11 kW Leistung. - ab 16 Jahren
- Klasse A2: Krafträder bis max 35 kW Leistung (und mindestens 5 kg Leermasse pro kW) - ab 18 Jahren. Neu: Aufstieg in die offene Klasse A nur mit neuer praktischer Prüfung
- Klasse AM: Kleinkrafträder/Roller bis 50 Kubik und 45 km/h sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45km/h und max 50 Kubik und maximal 4 kW... (z.B. Quads) - ab 15 Jahren
- Klasse L: Zugmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h (mit Anhängern max. 25km/h) und selbstfahrensde Arbeitsmaschinen bis 25 km/h (Stapler/Radlader/Mähdrescher) ab 16 Jahren
- Mofa: Die Mofa-Prüfbescheinigung für die "Mofa25" - ab 15 Jahren